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Was ist ein Versicherungsmakler?

Ein Versicherungsmakler ist zuständig für das Vermitteln von Versicherungsverträgen zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsgesellschaften. Nach dem Handelsrecht § 7 Absatz 2 Ziffer 7 HGB sind Versicherungsmakler Kaufleute. Man ist nicht durch einen Vertrag an eine Versicherungsgesellschaft gebunden, stattdessen ist man ein treuhänderähnlicher Sachverwalter der die Interessen von dem Versicherungsnehmer vertritt. Hier geht es zurück zur Website.

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